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Unser Service für Sie: Kostenlose Erstberatung vor Ort.

Jeder Arbeitsplatz ist anders und ebenso unterschiedlich sind die Anforderungen unserer Kunden. Deshalb beginnen wir bei Hörsysteme Wessling Professional immer mit einer individuellen Beratung unserer Kunden. Wir schauen dabei ganz genau: Welches Hörgerät hat der Kunde? In welchem Beruf ist er oder sie tätig? Welchen Anforderungen im Hinblick auf die Hörbeeinträchtigung müssen die technischen Hilfsmittel standhalten? Und vor allem: Welche Technik ist am Arbeitsplatz bereits vorhanden? Diese Erstberatung ist bei Hörsysteme Wessling Professional kostenlos.

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Jeder Arbeitsplatz ist anders und ebenso unterschiedlich sind die Anforderungen unserer Kunden. Deshalb beginnen wir bei Hörsysteme Wessling Professional immer mit einer individuellen Beratung unserer Kunden. Wir schauen dabei ganz genau: Welches Hörgerät hat der Kunde? In welchem Beruf ist er oder sie tätig? Welchen Anforderungen im Hinblick auf die Hörbeeinträchtigung müssen die technischen Hilfsmittel standhalten? Und vor allem: Welche Technik ist am Arbeitsplatz bereits vorhanden? Diese Erstberatung ist bei Hörsysteme Wessling Professional kostenlos.

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Hilfsmittel speziell für Ihren Arbeitsplatz.

Nach dem ersten Beratungsgespräch vereinbaren wir einen Termin am Arbeitsplatz unserer Kunden. Mit dabei: natürlich der Kunde, oftmals auch der Arbeitgeber, eventuell der Schwerbehindertenvertreter des Betriebes und der Integrationsfachdienst (IFD). Dieser Integrationsfachdienst steht Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (GdB ab 50%) beratend und oft auch vermittelnd zur Verfügung.

Gemeinsam gehen wir bei diesem Termin die Situationen durch, in denen das Hören und Verstehen schwierig ist. Nach dem Treffen bekommt der Kunde von Hörsysteme Wessling Professional einen Vorschlag zur optimalen Hilfsmittel-Ausstattung. Das Zubehör wird entsprechend installiert und kann anschließend in Ruhe getestet werden. Das ist wichtig, um Erfahrungen zu sammeln und ggf. nötige Optimierungen vorzunehmen. Sollte es dafür notwendig sein, kommen wir natürlich gern mehrere Male vorbei und passen das Zubehör an.

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Nach dem ersten Beratungsgespräch vereinbaren wir einen Termin am Arbeitsplatz unserer Kunden. Mit dabei: natürlich der Kunde, oftmals auch der Arbeitgeber, eventuell der Schwerbehindertenvertreter des Betriebes und der Integrationsfachdienst (IFD). Dieser Integrationsfachdienst steht Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (GdB ab 50%) beratend und oft auch vermittelnd zur Verfügung.

Gemeinsam gehen wir bei diesem Termin die Situationen durch, in denen das Hören und Verstehen schwierig ist. Nach dem Treffen bekommt der Kunde von Hörsysteme Wessling Professional einen Vorschlag zur optimalen Hilfsmittel-Ausstattung. Das Zubehör wird entsprechend installiert und kann anschließend in Ruhe getestet werden. Das ist wichtig, um Erfahrungen zu sammeln und ggf. nötige Optimierungen vorzunehmen. Sollte es dafür notwendig sein, kommen wir natürlich gern mehrere Male vorbei und passen das Zubehör an.

Wer übernimmt die Kosten?

Anders als bei Hörgeräten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten für Hilfsmittel am Arbeitsplatz. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Kunde die Kosten allein tragen muss. Je nachdem, ob ein amtlich bescheinigter Schwerbehindertenausweis vorliegt, wie hoch der Grad der Behinderung ist und je nach Anzahl der Beitragsjahre zur Rentenversicherung sind verschiedene Kostenträger möglich:

01 Örtliche Fürsorgestelle für schwerhörige Menschen im Berufsleben
02 Rentenversicherungsträger
03 Agentur für Arbeit

Wie die Kostenübernahme im Einzelfall aussehen kann, besprechen wir im Beratungsgespräch in enger Abstimmung mit dem Integrationsfachdienst für hörgeschädigte Menschen im Berufsleben. Der Integrationsfachdienst steht unseren Kunden bei der Beantragung der Kostenübernahme stets beratend zur Seite. Den ersten Kontakt stellen wir her – oder aber der Kunde selbst bzw. der Arbeitgeber.

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Anders als bei Hörgeräten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten für Hilfsmittel am Arbeitsplatz. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Kunde die Kosten allein tragen muss. Je nachdem, ob ein amtlich bescheinigter Schwerbehindertenausweis vorliegt, wie hoch der Grad der Behinderung ist und je nach Anzahl der Beitragsjahre zur Rentenversicherung sind verschiedene Kostenträger möglich:

01 Örtliche Fürsorgestelle für schwerhörige Menschen im Berufsleben
02 Rentenversicherungsträger
03 Agentur für Arbeit

Wie die Kostenübernahme im Einzelfall aussehen kann, besprechen wir im Beratungsgespräch in enger Abstimmung mit dem Integrationsfachdienst für hörgeschädigte Menschen im Berufsleben. Der Integrationsfachdienst steht unseren Kunden bei der Beantragung der Kostenübernahme stets beratend zur Seite. Den ersten Kontakt stellen wir her – oder aber der Kunde selbst bzw. der Arbeitgeber.